Rechtliches · Stand 2026-09-09
Garantiebedingungen — Werksgarantie 24 Monate / 1.000 Betriebsstunden
Werksgarantie 24 Monate / 1.000 Betriebsstunden — Bedingungen nach § 479 BGB.
Diese Garantieerklärung beschreibt die freiwillige Werksgarantie, die wir auf jede neue Müller-Machinery-Maschine geben. Sie ist eine zusätzliche Leistung. Ihre gesetzlichen Rechte als Käufer bleiben davon unberührt (siehe § 9).
§ 1 Garantiegeber
Garantiegeber ist Wensday Invest spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Müller Machinery, ul. Święty Marcin 29/8, 61-806 Poznań, Polen. Die Garantie gewähren wir selbst; Ansprüche aus dieser Garantie richten sich unmittelbar gegen uns und nicht gegen ein Zulieferwerk.
§ 2 Garantierte Ware
Die Garantie gilt für neue Maschinen der Marke Müller Machinery (Minibagger, Gabelstapler, Radlader, Minidumper) sowie die im Lieferumfang enthaltenen Anbaugeräte, die in der Rechnung mit Modell und Seriennummer bezeichnet sind. Sie gilt nicht für Gebrauchtmaschinen, Vorführmaschinen mit gesonderter Vereinbarung und nicht für Verbrauchs- und Verschleißteile.
§ 3 Dauer und räumlicher Geltungsbereich
- Die Garantie beginnt mit der Übergabe der Maschine an den Käufer und endet nach 24 Monaten oder 1.000 Betriebsstunden laut Betriebsstundenzähler, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Räumlicher Geltungsbereich: alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Eine Garantieleistung verlängert die Garantie nicht und lässt sie nicht neu beginnen.
§ 4 Inhalt der Garantie
- 24 Monate Absicherung gegen Produktions- und Herstellungsfehler — Wartung, Verschleiß und regulärer Service nicht enthalten.
- Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Produktions- oder Herstellungsfehler auf, beseitigen wir ihn nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Lieferung eines Ersatzteils. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Service-Reaktionszeit: Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Garantiemeldung mit einer Einschätzung und dem weiteren Vorgehen. Das ist eine Reaktionszeit, keine Zusage über die Dauer der Reparatur oder die Lieferzeit von Ersatzteilen; die meisten Ersatzteile werden auf Bestellung angeliefert.
- Kostenregelung (Arbeitszeit, Anfahrt, Transport der Maschine oder von Teilen): Ersatzteile, die zur Behebung eines Garantiefalls nötig sind, liefern wir kostenfrei. Arbeitszeit sowie Anfahrt- und Reisekosten eines Servicetechnikers oder eines Partnerbetriebs trägt der Kunde. Diese Kostenregelung gilt nur für Leistungen aus dieser Garantie. Soweit Ihnen wegen desselben Fehlers gesetzliche Rechte bei Mängeln gegen den Verkäufer zustehen (§ 9), ist die Nacherfüllung für Sie unentgeltlich.
§ 5 Ausschlüsse
Nicht von der Garantie umfasst sind:
- Wartung, Inspektionen, Einstellarbeiten und regulärer Service;
- Verschleißteile und Betriebsstoffe (z. B. Löffelzähne, Ketten, Laufrollen, Schläuche, Filter, Öle, Batterien, Reifen, Bremsbeläge, Dichtungen) und der durch normale Nutzung eintretende Verschleiß;
- Schäden durch Bedienung entgegen der Betriebsanleitung, Überlastung, unterlassene oder nicht fachgerechte Wartung, ungeeignete Betriebsstoffe oder Anbaugeräte;
- Schäden durch Unfall, Umkippen, Fremdeinwirkung, Witterung, Korrosion bei unsachgemäßer Lagerung;
- Schäden durch Umbauten, Reparaturen oder Ersatzteile, die nicht von uns oder ohne unsere Freigabe ausgeführt bzw. verwendet wurden;
- Maschinen, deren Betriebsstundenzähler oder Seriennummer verändert oder entfernt wurde;
- Folgeschäden wie Stillstands- oder Ausfallkosten: Die Garantie gewährt nur die in § 4 beschriebenen Leistungen und keinen Schadensersatz. Gesetzliche Ansprüche (§ 9) bleiben davon unberührt.
§ 6 Verfahren
- Melden Sie den Fehler unverzüglich an info@muellermachinery.com oder +49 176 30536502 mit Modell, Seriennummer, Betriebsstunden, Beschreibung und Fotos oder Video.
- Wir prüfen die Meldung, stimmen mit Ihnen das Vorgehen ab (Ferndiagnose, Ersatzteilversand, Einsatz eines Servicetechnikers oder eines Partnerbetriebs in Ihrer Nähe, oder Rücktransport der Maschine) und nennen Ihnen den Termin.
- Wartungsnachweis: Die Garantie setzt voraus, dass die Maschine nach den Intervallen und Vorgaben der Betriebsanleitung gewartet wurde. Auf Verlangen ist die Wartung nachzuweisen, zum Beispiel durch Wartungsheft oder Rechnungen. Wurde die Wartung nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, besteht kein Garantieanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nicht auf der unterlassenen Wartung beruht.
- Bitte setzen Sie die Maschine nach Auftreten eines Fehlers nicht weiter ein, wenn dadurch weitere Schäden drohen.
§ 7 Übertragbarkeit
Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und geht bei Weiterverkauf der Maschine nicht auf den Erwerber über.
§ 8 MüllerCare — Verlängerung der Absicherung
Gegen Aufpreis verlängern wir die Absicherung: MüllerCare Silver auf 36 Monate, MüllerCare Gold auf 48 Monate, MüllerCare Emerald auf 60 Monate. Absicherung bedeutet: Schutz gegen Produktions- und Herstellungsfehler — Wartung, Verschleiß und regulärer Service sind nicht enthalten. Für MüllerCare gelten diese Garantiebedingungen entsprechend; die Betriebsstundengrenze und der Preis ergeben sich aus dem jeweiligen MüllerCare-Vertrag.
§ 9 Ihre gesetzlichen Rechte
Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegen den Verkäufer zu — für Verbraucher insbesondere die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie erweitert Ihre Rechte; sie ersetzt sie nicht.
§ 10 Anwendbares Recht
Für die Garantie gilt das Recht, das auf den Kaufvertrag anwendbar ist (siehe AGB § 13 bzw. § 17).
Rechtsgrundlagen dieser Erklärung: §§ 443, 479 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB.